AGB

Nutzungs- und Verleihbedingungen für die Hüpfburg (AGB)

Anlieferung und Montage

Die Anlieferung und Montage der Hüpfburg wird durch einen Beauftragten von "Huepfburgen-Merzig" durchgeführt. Der Mieter unterstützt beim Auf- und Abbau der Hüpfburg mit mindestens einer Person. Eine umfassende Einweisung zur Funktionsweise und Sicherheit wird vom Beauftragten durchgeführt.

Untergrundbeschaffenheit

Die Nutzung der Hüpfburg ist ausschließlich auf freiem Gelände gestattet, fernab von Wasser, Feuerquellen, Wänden und anderen Objekten. Vor dem Aufbau ist der Untergrund von sämtlichen scharfen oder spitzen Gegenständen (z. B. Steine, Glasfragmente) zu befreien.

Haftungsausschluss

Soweit nicht vorsätzliches Verschulden seitens "Huepfburgen-Merzig" vorliegt, sind jegliche Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüche ausgeschlossen.

Beaufsichtigungspflicht 

Die Verantwortung für die Aufsicht liegt beim Mieter. Während der Nutzung muss jederzeit mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein. Nutzungseinschränkungen der Hüpfburg Aufgrund der Belastungsgrenzen dürfen ausschließlich Kinder die Hüpfburg nutzen, nicht jedoch Erwachsene. Die Kapazität richtet sich nach dem Alter der Nutzer – maximal sechs Kinder im Alter bis zu 12 Jahren. Die beaufsichtigende Person hat zu beachten:

  • Die Hüpfburg darf ausschließlich barfuß betreten werden.
  • Klettern an den Wänden oder Türmen ist nicht gestattet.
  • Mitbringen von Gegenständen, Speisen oder Getränken ist untersagt.
  • Die Nutzung in nasser Kleidung (Rutschgefahr) oder mit Gesichtsfarben (Kinderschminken) ist nicht erlaubt.
  • Besondere Vorsicht ist bei Brillen, Armbanduhren usw. geboten.
  • Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse oder den Stromverbindungen spielen.

Sicherheitsrichtlinien 

Die ordnungsgemäße Verankerung der Hüpfburg ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Bei starkem Wind oder Regen ist die Hüpfburg unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und das Gebläse vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Hüpfburg und zugehörige Teile sind sicher aufzubewahren, auch über Nacht. Bei einem Ausfall des Gebläses müssen alle Kinder umgehend die Hüpfburg verlassen.

Mängel und Reinigung 

Die Hüpfburg wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Etwaige Schäden sind sofort per E-Mail an kontakt@huepfburgen-merzig.de oder telefonisch unter der Nummer 01 525 64 24241 zu melden. Die Benutzung einer beschädigten Hüpfburg ist untersagt. Die grobe Reinigung obliegt dem Mieter. 

Bei verspäteter Rückgabe behält sich "Huepfburgen-Merzig" das Recht vor, die Kosten für Ausfallzeit, Reparatur oder Reinigung in Rechnung zu stellen. Alle erforderlichen Reparaturen, umfangreiche Reinigungsmaßnahmen, Wertminderungen und reparaturbedingten Aufwand sind vom Mieter zu tragen. Diese Haftung erstreckt sich bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes sowie 50 Prozent des entgangenen Mietpreises während der Reparaturperiode.

Falls der Vermieter aus zeitlichen Gründen bei der Rückgabe der Hüpfburg keine unmittelbare Schadenskontrolle durchführen kann, bedeutet dies nicht, dass der Mieter von seiner Verantwortung für Schäden befreit ist, die während seiner Nutzung aufgetreten sind. In solch einem Fall erfolgt eine nachträgliche Abrechnung.

Gewerbliche Nutzung und Weitergabe 

Die Hüpfburg darf nicht gewerblich genutzt werden (z. B. für Eintrittsgelder). Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt.

Stornierung / Schlechtwetterregelung 

Die Reservierung kann bis 7 Tage vor dem vereinbarten Nutzungstermin kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristiger Absage aufgrund von ungünstigem Wetter informieren Sie bitte umgehend "Huepfburgen-Merzig" per E-Mail an kontakt@huepfburgen-merzig.de oder telefonisch unter 01 525 64 24241, um mögliche Kosten zu vermeiden. Falls Kosten durch verspätete Stornierung und entstandene Aufwendungen (z. B. Anfahrt) entstanden sind, trägt der Mieter diese Kosten. Im Falle ungenutzter Hüpfburg aufgrund von schlechtem Wetter besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Mietkosten verbleiben in diesem Fall in voller Höhe beim Mieter.

Durch die Übernahme des Mietgegenstandes übernimmt der Mieter sämtliche Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Sach- oder Personenschäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung des Mietgegenstandes resultieren. Der Mieter ist verpflichtet, die erforderliche Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Vermieter werden ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls, falls der Vermieter nicht in der Lage ist, sein Angebot zu erfüllen.

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